Platzierung in Familien
Eine Fremdplatzierung eines Kindes oder Jugendlichen ist eine einschneidende Massnahme. Sie steht dann zur Diskussion, wenn ambulante Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichen, um das Kindeswohl zu gewährleisten.
Die Fachstelle kompass bietet seit 1994 zeitlich beschränkte Platzierungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien an. Die kompass-Pflegefamilien sind bei der Fachstelle angestellt und werden durch Koordinatorinnen und Koordinatoren fachlich begleitet, unterstützt und angeleitet. Während der Platzierungszeit wird in Zusammenarbeit mit allen involvierten Personen eine Lösung für die Zeit nach der kompass-Platzierung erarbeitet. Bei Bedarf können Kinder und Jugendliche auch längerfristig in einer kompass-Pflegefamilie leben.
Der Auftrag
kompass nimmt Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren auf, welche aufgrund einer Gefährdungssituation nicht bei ihren Eltern leben können und für die eine Platzierung in eine Pflegefamilie sinnvoll und angezeigt ist.
Das betrifft:
- Kinder und Jugendliche, die vernachlässigt oder misshandelt worden sind
- Kinder und Jugendliche, deren Eltern mit der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder überfordert sind
- Kinder und Jugendliche von psychisch kranken Eltern
- Kinder und Jugendliche von Eltern mit einer Suchtproblematik
- Kinder und Jugendliche von Eltern in schwierigen Scheidungssituationen
- Kinder und Jugendliche, welche die Schule verweigern
Die Aufnahme in die passende kompass-Pflegefamilie erfolgt wenn nötig sehr kurzfristig. kompass gewährleistet ein flexibles Arbeiten im ganzen Kanton und garantiert eine hohe Professionalität sowohl der Koordination der Platzierung als auch der Betreuungs- und Erziehungsleistung der Pflegefamilie. Das Kindeswohl steht im Vordergrund.
Im Rahmen des Familienplatzierungsangebotes nicht aufgenommen werden können:
- Psychotische und suizidale Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche von Eltern, welche die Mitarbeitenden von kompass oder andere involvierte Personen bedrohen
- Kinder oder Jugendliche, bei denen Entführungsgefahr besteht
- Kinder und Jugendliche mit einer hohen Gewaltbereitschaft oder einer akuten Suchtproblematik
Die Angebote
kompass unterscheidet zwischen «Platzierung mit Beobachtungsauftrag» als Krisenintervention und «Platzierung mit sozialpädagogischem Auftrag» als langfristige Platzierung. Im Rahmen einer Platzierung können bei Bedarf zusätzliche Dienstleistungen wie «begleitete Elternkontakte», «Lehrstellensuche» oder «Tagesstruktur mit Beschäftigung» in Anspruch genommen werden.
Die «Platzierung mit Beobachtungsauftrag» kommt in Krisensituationen zu Stande, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist. Sie dauert in der Regel bis zu sechs Monate und bedingt einen Obhutsentzug (ZBG). Während der Platzierungszeit wird die Situation des Kindes oder Jugendlichen abgeklärt und zusammen mit allen Beteiligten eine Anschlusslösung für die Zeit nach der Beobachtungsplatzierung entwickelt. Dazu finden regelmässige Standortgespräche statt. Mögliche Anschlusslösungen nach einer Platzierung mit Beobachtungsauftrag sind: die Rückkehr nach Hause (in der Regel mit der entsprechenden Unterstützung für die Eltern und das Kind), eine längerfristige Platzierung in eine Institution oder Pflegefamilie, eine stationäre psychiatrische Institution sowie selbständiges oder begleitetes Wohnen. Für die Dauer der Platzierung besuchen die Kinder und Jugendlichen in der Regel die öffentliche Schule am Wohnort der kompass-Pflegefamilie.
Die «Platzierung mit sozialpädagogischem Auftrag» ist eine mögliche Anschlusslösung nach einer Beobachtungsplatzierung. Sie kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen oder bis zum Abschluss der Ausbildung dauern. An den regelmässig stattfindenden Standortbestimmungen werden zusammen mit allen Beteiligten der Verlauf und die Zielsetzungen für die Platzierungszeit überprüft sowie weitere Ziele vereinbart.
Das Platzierungsangebot in kompass-Pflegefamilien bietet:
- eine individuelle Betreuung gemäss den Grundbedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes/Jugendlichen
- eine stabile Beziehungsstruktur, als wichtige Voraussetzung für die spätere Beziehungsfähigkeit im Erwachsenenalter
- Geborgenheit und emotionale Sicherheit im Familienalltag
- wichtige Orientierungshilfen für die weitere Zukunft
Die Zusammenarbeit
Vertrags- und Ansprechpartner/-innen für die einweisende Behörde sind die Koordinator/-innen der Fachstelle kompass. Diese Fachpersonen sind dafür verantwortlich, dass während der Platzierungszeit die Situation des Kindes oder Jugendlichen abgeklärt und zusammen mit allen Beteiligten eine Lösung für die Zeit nach der Platzierung erarbeitet wird. Sie koordinieren das Helfer-/-innensystem und organisieren regelmässige Standortgespräche. Sie besuchen das Kind in der kompass-Pflegefamilie und beraten und unterstützen die kompass-Pflegeeltern bei ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben. Sie sind die Ansprechpersonen für die Erziehungsberechtigten und weitere Bezugspersonen des Pflegekindes. In Zusammenarbeit mit den Beiständ/-innen regeln sie den Kontakt zwischen den platzierten Kindern und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen.
Die kompass-Pflegefamilien
Als Pflegefamilien kommen Elternpaare mit oder ohne sozialpädagogische Grundausbildung in Frage. Voraussetzung ist, dass sie eigene Kinder haben. Die sorgfältig ausgewählten Pflegeeltern haben bei kompass den Status einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Stellenbeschrieb festgehalten. Für ihre Arbeit erhalten sie einen Betreuungslohn mit den entsprechenden Sozialleistungen und einen Beitrag für Kost und Logis des bei ihnen platzierten Kindes. Im Rahmen ihrer Anstellung werden die kompass-Pflegeeltern in regelmässigen internen Weiterbildungen geschult. Jährlich findet ein Mitarbeitergespräch statt, in welchem sowohl die Arbeitsleistung überprüft als auch die Zielsetzungen ausgewertet und neu definiert werden. Für die kompass-Pflegeeltern ist ein Pikettdienst eingerichtet. Die Koordinator/-innen gewährleisten den kompass-Pflegeeltern an 365 Tagen pro Jahr Begleitung und Unterstützung in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe sowie in Krisensituationen.
Die Qualität
Die Fachstelle kompass führt seit September 2007 ein prozessorientertes Managementsystem, welches sich nach der Norm ISO1901:2000 richtet sowie die Vorgaben BSV/IV2000 erfüllt. kompass-Platzierung in Familien erfüllt zudem die Qualitätskriterien des Kantons Solothurn (Pflegekinderkonzept) sowie die Standards für «institutionelle Pflegeplätze» der deutschschweizerischen Interessengemeinschaft «institutionelle Pflegeplätze IPK».
Die Finanzierung
Die Fachstelle kompass verlangt für die Platzierungen von der einweisenden Behörde vorgängig eine Kostengutsprache. In der Regel werden die Kosten für eine Platzierung von der Sozialhilfe übernommen. Die Platzierungskosten sind im Kanton Solothurn zu 100 Prozent lastenausgleichsberechtigt. Ein allfälliger Elternbeitrag wir von der Behörde festgelegt. Das aktuelle Tarifblatt schicken wir Ihnen gerne zu.
Erreichbarkeit
kompass ist von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 032 624 49 39 erreichbar.
Pikett-Nummer: 032 624 49 24 (Montag-Sonntag 800-2000 Uhr)
Sie finden uns an der Poststrasse 10, 4502 Solothurn, vis-à-vis Westbahnhof.

