kompass — Organisation

Seit 1994 existiert unter dem Namen kompass eine Fachstelle, welche im Kanton Solothurn verschiedene Dienstleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche erbringt. Bis Ende 1999 war die Fachstelle in die kantonale Verwaltung, Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit integriert. Seit Anfang 2000 war sie, neben anderen Fachstellen, ein Angebot der Solothurnischen Stiftung «FOCUS — Jugend und Familie». Auf den 1. Juli 2009 erhielt die Fachstelle mit dem «Verein kompass» eine eigene Trägerschaft.

Die Dienstleistungen in den Bereichen «Beratung und Elternbildung» sowie «Sozialpädagogische Familienbegleitung» erbringt kompass im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem kantonalen Amt für soziale Sicherheit, ASO.

Der Bereich «Platzierung in Familien» untersteht im Rahmen des Pflegekinderkonzeptes direkt dem ASO als Aufsichts- und Bewilligungsinstanz.

kompass hat auf Ende September 2007 ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem eingeführt, welches die Normen ISO 9001:2000 sowie die Richtlinien BSV/IV 2000 erfüllt. Das Qualitätshandbuch ist die für alle Mitarbeiter/innen verbindliche Arbeitsgrundlage.

kompass richtet sich nach folgenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen:

  • UNO Kinderrechtskonvention
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB;SR 210)
  • Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht vom Januar 2007 (JStGB)
  • eidg. Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) vom 19. Okt. 1977
  • Pflegekinderkonzept des Kantons Solothurn vom 01.01.2008
  • Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen vom 13. Dezember 2002 (IVSE)
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), 19 qualitative Bedingungen / 5 Anforderungen an das Qualitätsmanagement BSV (Art. 73 IVG)
  • Regierungsratsbeschluss Nr. 2005/1905 vom 13. September 2005 betr. Leistungsvereinbarung kompass 2006 bis 2009

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